- Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen Kundinnen und Kunden (nachfolgend: „Kunden“) und der KellerTheus Digital GmbH (nachfolgend: «KellerTheus.Digital») und gelten für Dienstleistungen und Produkte, soweit sie als anwendbar erklärt werden und keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine der ursprünglichen Bestimmung nahekommende Vereinbarung zu treffen.
- Gegenstand
KellerTheus.Digital bietet ihren Kunden qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Bereich Digital Media und Marketing. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Individualvertrag oder der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen den Kunden und KellerTheus.Digital bildet.
- Projekt und Werbauftrag
Unter Projekt wird in der Folge jede Art von Leistung von KellerTheus.Digital verstanden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gegenüber Kunden erbracht wird (z.B. Beratung, Projektentwicklung, Projektmanagement, Konzeption und Realisierung, usw.). Zum Zweck einer geordneten und risikominimierten Projektabwicklung regeln die Vertragsparteien die gemeinsamen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen eines Projektes im Individualvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Projektorganisation. Die Vertragsparteien sind bis zur Beendigung des Projektes zur Mitwirkung in der Projektsteuerung und in den einzelnen Projektteams verpflichtet. Sie bezeichnen dafür die mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Mitarbeiter.
Ein Werbeauftrag kommt rechtswirksam zustande, wenn KellerTheus.Digital eine Anfrage durch den Kunden schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt und dieser der Auftragsbestätigung nicht innert 48 Stunden schriftlich widerspricht. KellerTheus.Digital hat das Recht, vom Kunden eine schriftliche Gegenbestätigung des Werbeauftrages zu verlangen. Vom Kunden nach Ablauf der 48 Stunden mitgeteilte Widersprüche oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung ändern am rechtswirksamen Vertragsschluss gemäss Auftragsbestätigung von KellerTheus.Digital nichts. Vorbehalten bleiben die besonderen Rücktrittsmöglichkeiten nachfolgend.
- Weisungen und Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde unterstützt KellerTheus.Digital bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktionen, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen im vereinbarten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des EDV-Systems des Kunden sowie Zurverfügungstellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen. Enthalten Instruktionen des Kunden unzweckmässige Weisungen oder fehlen Weisungen, welche die Erfüllung des Projekts verunmöglichen oder erheblich erschweren, informiert KellerTheus.Digital den Kunden über diesen Umstand und erbittet um neue oder ergänzende Weisungen und Angaben. Unterbleiben trotz Mitteilung die für die Projektausführung notwendigen Weisungen und die Bekanntgabe von projektnotwendigen Daten, setzt KellerTheus.Digital dem Kunden schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Pflicht. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist KellerTheus.Digital berechtigt, vom Vertrag ohne Schadenersatzfolgen zurückzutreten. Die Schadenersatzpflicht des Kunden bemisst sich in diesem Falle nach Ziff. 9 dieser AGB. Alle Kosten, die aus der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für KellerTheus.Digital Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, so wird dieser dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Termine
Die im Individualvertrag festgelegten Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als feste Termine bezeichnet werden. Die Parteien versuchen ihr Möglichstes, diese einzuhalten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die nachfolgenden Terminverpflichtungen von KellerTheus.Digital für die Dauer des Verzugs still. Die Dauer der Nachfrist im Sinne von Art. 107 OR für KellerTheus.Digital beträgt 60 (sechzig) Tage. Jede Haftung für Verspätungsschäden wird wegbedungen.
- Leistungen von KellerTheus.Digital
6.1 Auftragsausführung: KellerTheus.Digital steht dafür ein, dass die im Rahmen des Individualvertrages bzw. der Auftragsbestätigung übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden. Der Versand von Produkten und Dienstleistungen durch KellerTheus.Digital erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
6.2 Gewährleistung: Die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Internetbereich erfordert eine regelmässige Anpassung der realisierten Projekte. KellerTheus.Digital kann daher nicht dafür einstehen, dass deren Funktionsfähigkeit bei Änderungen in der Systemumgebung sowie im kombinierten Einsatz mit beliebigen Daten, Informationssystemen und Programmen gewährleistet bleibt. Jegliche Systemwartung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
6.3 Mangelhafte Leistung: Nach Projektabschluss wird mit dem Kunden ein Abnahmeprotokoll erstellt. Mängel können noch innert 5 (fünf) Arbeitstagen nach Erstellung des Abnahmeprotokolls oder Entdeckung des versteckten Mangels schriftlich gerügt werden. In jedem Fall hat KellerTheus.Digital ein ausschliessliches Recht zur Nachbesserung. Gelingt es KellerTheus.Digital nicht, innert einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben, so erhält der Kunde ein ausschliessliches Recht auf Minderung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes. Verursacht die Nachbesserung übermässige Kosten, kann keine Nachbesserung verlangt werden, sondern einzig Minderung des Honorars. Für im Leistungsumfang eingeschlossene Produkte und Arbeiten von Drittlieferanten gilt die Drittgarantie unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung oder Haftung von Seiten von KellerTheus.Digital.
6.4 Haftung: Für unmittelbare Schäden, welcher auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet KellerTheus.Digital insgesamt bis höchstens zur Höhe der vereinbarten Vergütung für das Projekt, sofern KellerTheus.Digital grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden kann. Jede weitergehende Haftung der KellerTheus.Digital und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere ist der Kunde für die geeigneten Sicherheitsmassnahmen in organisatorischer, technischer und vertraglicher Hinsicht im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugangspassworten, der Datenübermittlung, missbräuchlicher Verwendung durch Unbefugte sowie personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten KellerTheus.Digital selber verantwortlich.
- Gestaltungskredit
KellerTheus.Digital ist berechtigt, auf der erstellten e-Lösung ein diskret gehaltener Hinweis anzubringen und durch einen Hyperlink mit ihrer Website zu verbinden. KellerTheus.Digital ist berechtigt in ihren Werbeunterlagen und im Internet darauf hinzuweisen, dass sie die e-Lösung/Kampagne des Kunden realisiert hat.
- Leistungen des Kunden
Sofern sich das vom Kunden geschuldete Honorar nicht aus dem Individualvertrag oder der Leistungsbeschreibung ergibt, werden die Arbeiten nach Aufwand und nicht pauschal verrechnet. 1/3 (ein Drittel) der für das Projekt budgetierten Gesamtvergütung ist bei Vertragsschluss als Anzahlung zu leisten. Das Gesamthonorar versteht sich in beiden Fällen in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer und ohne allfällige Gebühren, Nebenkosten, Spesen und allfällig für den Kunden erworbene Softwarelizenzen sowie Leistungen Dritter, welche mit Zustimmung des Kunden oder im Umfang des Vertretungsrechts der KellerTheus.Digital beansprucht wurden. Die einzelnen Teilzahlungen haben innert 10 (zehn) Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann KellerTheus.Digital jegliche Projekttätigkeit bis zur Zahlung einstellen. Die Terminverpflichtungen von KellerTheus.Digital stehen während dieser Zeit still. Verrechnung des Honorars mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KellerTheus.Digital zulässig.
- Kündigung und Rücktritt
Wird der Auftrag vor Vollendung durch eine der Parteien aus einem sachlich gerechtfertigten Grund aufgelöst, so verbleiben die vom Kunden geleisteten Zahlungen vollumfänglich bei KellerTheus.Digital. KellerTheus.Digital behält sich vor, weitere Forderungen geltend zu machen, soweit der im Hinblick auf den Auftrag getätigte notwendige Aufwand die geleisteten Zahlungen übersteigt. Darüber hinaus hat der Kunde KellerTheus.Digital das Honorar für bereits erbrachte Leistungen anteilsmässig zu ersetzen. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch KellerTheus.Digital bleibt vorbehalten. Wird der Auftrag ohne sachliche Rechtfertigung vorzeitig aufgelöst, gilt die Kündigung als zur Unzeit erfolgt. In diesem Falle schuldet der Kunde KellerTheus.Digital sowohl das negative Vertragsinteresse sowie den entgangenen Gewinn zufolge mangelnder Kompensationsmöglichkeit. Auch im Kündigungsfalle behält KellerTheus.Digital alle Rechte an von ihr geschaffenen Arbeitsergebnissen. Dem Kunden werden in diesem Falle keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sofern für den Kunden Softwarelizenzen erworben wurden, verbleiben diese auf dessen Kosten beim Kunden.
9.1 Rücktritt durch KellerTheus.Digital
KellerTheus.Digital kann von Werbeaufträgen zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen des Angebots der Werbeträger oder deren Einstellung erfolgen, insbesondere auch infolge Massnahmen der Aufsichtsbehörden oder von Gerichten. KellerTheus.Digital kann ausserdem bis 6 Tage vor Beginn der Distribution zurücktreten, wenn sich eine Konkurrenzkonstellation zwischen Kunde und einem anderen Vertragspartner mit Exklusivrechten auf dem spezifischen Werbeträger ergibt. In allen oben aufgeführten Fällen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
9.2 Rücktritt durch Kunde
KellerTheus.Digital gewährt dem Kunde folgendes spezielle Rücktrittsrecht: Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung (E-Mail ebenfalls ausreichend) vom Werbeauftrag zurücktreten. Trifft die Rücktrittserklärung bis 10 Arbeitstage vor Kampagnenstart bei KellerTheus.Digital ein, kann der Kunde ohne Kostenfolge vom Werbeauftrag zurücktreten, danach ist ein Rücktritt nur noch gegen eine prozentuale Entschädigung (Penalty) gemessen am Netto-Wert (Bruttobetrag minus Rabatte) des jeweiligen Werbeauftrages möglich (die Beträge verstehen sich zzgl. MWST):
- zwischen 9 und 3 Arbeitstage: 50%
- weniger als 3 Arbeitstage: 100%
- nach Beginn: 100%
Allfällige durch den Rücktritt verursachte weitere Kosten bei externen Websites gehen zulasten des Kunden. Diese Kosten werden dem Kunden schnellstmöglich angezeigt, so dass der Kunde allenfalls von seinem Rücktritt wieder Abstand nehmen kann. In einzelnen Werbeaufträgen können jederzeit auch abweichende Fristen für einen Rücktritt ohne Kostenfolgen vereinbart werden.
- Werberechte und Lauterkeit
Für die Einhaltung der in inhaltlicher Hinsicht (Internetauftritt, Inserate und Werbung) zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätze der Lauterkeit in der Werbung trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Insbesondere garantiert der Kunde die Rechtmässigkeit (Urheberrechte, Lizenzen, Strafbestimmungen) der von ihm zur Auftragserfüllung gelieferten Daten und Inhalte. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer allfälligen Inanspruchnahme durch einen Dritten zufolge einer behaupteten oder erfolgten Verletzung oben erwähnter Bestimmungen KellerTheus.Digital schadlos zu halten, wobei die Schadloshaltung auch allfällige Kosten für die Rechtswahrung umfasst. KellerTheus.Digital ist überdies jederzeit berechtigt, die Verwendung von wahrscheinlich widerrechtlich erlangtem Material und/oder Daten sowie Material und Daten mit wahrscheinlich widerrechtlichem Inhalt ohne Schadenersatzfolgen zu verweigern.
- Vertretung gegenüber Dritten
KellerTheus.Digital kann zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Dritte beiziehen. Dabei wird die Haftung für Hilfspersonen auch für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen. Für beigezogene Dritte haftet KellerTheus.Digital nur für sorgfältige Auswahl und Instruktion. Im Verkehr mit Dritten tritt KellerTheus.Digital im Rahmen der Auftragserfüllung stellvertretend im Namen und auf Rechnung (direkte Stellvertretung) des Kunden auf. Die Ermächtigung sowie der Umfang zur Vertretung ergibt sich aus dem Einzelauftrag und umfasst sämtliche Rechtshandlungen, die zu dessen Erfüllung gehören.
- Urheber- und Nutzungsrechte
KellerTheus.Digital behält sich für alle erstellten Projekte (auch für Richtofferten, Strategien, Konzepte, Kalkulationen usw.) ihre Eigentums- und Urheberrechte (inkl. verwandte Schutzrechte) vor. Mit vollständiger Bezahlung der Honorare und Kosten erwirbt der Kunde das nicht ausschliessliche Recht zur vertragsgemässen Nutzung. Unter Vorbehalt einer anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe des Source Code der von KellerTheus.Digital entwickelten Anwendungen. KellerTheus.Digital stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsbefugnisse an der von ihr gelieferten Software vorliegen. KellerTheus.Digital hält den Kunden gegenüber Ansprüchen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte aus solcher Software frei, sofern der Kunde ihm bekannt gewordene angebliche Verletzungen umgehend zur Kenntnis bringt. Die für den Betrieb des Projektergebnisses erforderlichen Lizenzen hat der Kunde zu beschaffen.
- Daten und Unterlagen
KellerTheus.Digital verwaltet während der Auftragserfüllung die vom Kunden gelieferten und selbst erarbeiteten Daten und Unterlagen. KellerTheus.Digital schliesst sämtliche Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von im Eigentum des Kunden stehenden Daten, Datenträger und Unterlagen soweit gesetzlich zulässig aus. In jedem Fall ist KellerTheus.Digital aber nur zum Ersatz der Materialkosten verpflichtet. Nach vollständiger Bezahlung der Honorare und Kosten durch den Kunden kann dieser die Herausgabe der Daten und Unterlagen gegen eine kostendeckende Gebühr verlangen. Nach Beendigung des Projektes ist KellerTheus.Digital berechtigt Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, ohne vorgängige Anfrage beim Kunden zu vernichten. Die Herausgabe der Daten und Unterlagen an den Kunden bewirkt auf keinen Fall eine Freigabe der Nutzungsrechte.
- Abwerbung
Die Abwerbung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgend einer Form von an der Projekterfüllung beteiligten Personen der anderen Partei bedarf des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses. Diese Einschränkung gilt während der Vertragsdauer und während eines Jahres nach Vertragsbeendigung.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf die vorliegenden Regelungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, gilt ausschliesslich der Gerichtsstand am Sitz der KellerTheus.Digital in Zürich. KellerTheus.Digital ist jedoch berechtigt die Vertragspartei, nach Belieben, auch an deren Wohnsitz/Sitz zu belangen.